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Bodenfunktionen

Böden erfüllen unterschiedliche Funktionen. Eine Grundlage für den Schutz von Böden ist die Bewertung ihrer Funktionen im Naturhaushalt als Lebensraum und Lebensgrundlage. Bewertungskriterien für einen vorsorgenden Bodenschutz haben ihre Grundlage im Bodenschutzrecht in den Anforderungen von § 2 BBodSchG5:

  • Besonders leistungsfähige Böden sind vorrangig zu erhalten (Bewertung der Leistungsfähigkeit über die Bodenfunktionen).
  • Empfindliche Böden sind besonders schutzbedürftig; ihre Beeinträchtigungen sind zu vermeiden oder zu vermindern (Bewertung der Empfindlichkeit).
  • Anthropogene stoffliche oder strukturelle Veränderungen, die nach Art und Ausmaß geeignet sind, Böden und ihre Funktionen erheblich oder nachhaltig zu beeinträchtigen, sind zu erfassen und zu bewerten (Bewertung der Vorbelastung).

Für die Konkretisierung der Bodenschutzbelange und die Ableitung der Erfordernisse zum Schutz des Bodens vor Beeinträchtigungen als Beratungs- und Entscheidungsgrundlage ist eine sachgerechte Beurteilung des Zustandes von Böden und deren Leistungs- und Funktionsfähigkeit erforderlich. Die Schutzwürdigkeit von Böden leitet sich dabei aus ihren Fähigkeiten, die Funktionen nach BBodSchG zu erfüllen, ab. Differenziert nach Bodenfunktionen bzw. Bodenteilfunktionen erfolgt die Bewertung anhand einzelner Bewertungskriterien. Den einzelnen Kriterien lassen sich geeignete bodenkundliche Bewertungsmethoden zuordnen.

Beispiele für flächenhafte Darstellungen von Bodeneigenschaften und -funktionenErgebniskarten bodenkundlicher Auswertemethoden Quelle: BGR

Je nach den Anforderungen in Planungs- und Zulassungsverfahren ist auch die Empfindlichkeit und die Vorbelastung der Böden zu berücksichtigen bzw. zu bewerten. Die Empfindlichkeit von Böden beschreibt bei nutzungsbedingten, stofflichen, nicht stofflichen oder sonstigen Einwirkungen die Reaktionsweise und das Reaktionsvermögen von Böden, die damit ggf. einwirkenden schädlichen Bodenveränderungen selbst ausgleichen zu können. Die Bewertung kann auch hier anhand bestimmter Bewertungskriterien (Methoden) vorgenommen werden.

Die Bewertung der Schutzwürdigkeit bzw. der Funktionserfüllung und der Empfindlichkeit von Böden bildet die wesentliche Grundlage, um eine Schutzbedürftigkeit von Böden bestimmen zu können. Die Bewertung von Böden (Bodenfunktionen, Empfindlichkeiten) setzt geeignete bodenkundliche Auswertungsmethoden und eine ausreichende Datengrundlagen für die betrachtete Maßstabsebene voraus. Dabei erfolgt die Operationalisierung der natürlichen Bodenfunktionen und schädlichen Bodenveränderungen nach BBodSchG durch bodenkundliche Auswertungsmethoden auf der Ebene der Bodenteilfunktionen anhand bestimmter Kriterien, denen geeignete Bewertungsmethoden zugeordnet werden können (siehe Tabelle). Die notwendigen Daten und Auswertungsmethoden werden durch das FISBo BGR bereitgestellt.

Begriffsdefinitionen zur Bodenbewertung

„Bodenfunktionen“

…i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 1 u. 2 BBodSchG sind funktionale Ausprägungen des Bodens zur Wahrnehmung
bestimmter, natürlicher und archivarischer Leistungen des Bodens. Mit Hilfe dieser Bodenfunktionen
können in Planungs- und Zulassungsverfahren grundlegende Teile der Funktions- und Leistungsfähigkeit
des Bodens i.S.d. § 1 BBodSchG zum vorsorgenden Bodenschutz charakterisiert werden
(Bsp. Regelungsfunktion).

„Bodenteilfunktionen“

…bilden dabei Teilaspekte von Bodenfunktionen ab und ermöglichen eine differenzierte Bewertung der
Funktionsfähigkeit von Böden im Hinblick auf eine Zielaussage anhand definierter Prüfmerkmale
(Bsp. Funktion des Bodens im Wasserhaushalts).

„Kriterien“

…sind Prüfmerkmale oder spezifische Eigenschaften eines Bodens und stellen im Allgemeinen keine
direkt messbare Größe dar. Damit sollen Boden- oder Bodenteilfunktionen für die Bewertung der Funktionsfähigkeit
des Bodens konkret beschrieben werden, um den Erfüllungsgrad einer Boden(teil)funktion prüfen zu können. Zur Beschreibung einer Boden(teil)funktion können gegebenenfalls mehrere Kriterien erforderlich sein. Da ein Kriterium im Allgemeinen keine direkt messbare Größe darstellt, ist eine Beschreibung durch weitere geeignete Parameter, ggf. durch deren Verknüpfung (Verknüpfungsregeln) notwendig (Bsp. Abflussregulierung).

„Parameter“

…sind Bodenkennwerte, die die konkreten Ausprägungen eines Bodens unmittelbar beschreiben bzw.
abbilden. Sie stellen im Allgemeinen direkt messbare Größen dar. Parameter werden regelmäßig durch
Kartierungen im Gelände bzw. durch Probennahme und nachfolgende bodenchemische oder bodenphysikalische
Untersuchungen aufgenommen.

Kontakt 1:

    
Dipl.-Geogr. Klaus Kruse
Tel.: +49-(0)511-643-3795

Kontakt 2:

    
Dr. Florian Stange
Tel.: +49-(0)511-643-3071

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