BGR Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

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BGR-Beiträge zu der BGE-Veranstaltung
"Tage der Standortauswahl" vom 12.-14.12.2019


Poster: Ausschlusskriterium "Aktive Störungszonen"

Heidrun Stück, Fabian Jähne-Klingberg, Frithjof Bense (Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Hannover)

Ausschlusskriterium "Aktive Störungszonen"

Kurzbeschreibung:

Die Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle mit der bestmöglichen Sicherheit ist nach dem Standortauswahlgesetz geregelt. Hiernach ist ein Gebiet nach §22 nicht als Endlagerstandort geeignet, wenn mindestens eines von sechs Ausschlusskriterien erfüllt ist. Eines dieser Ausschlusskriterien sind „aktive Störungszonen“. Dabei werden Gebiete als Endlagerstandort ausgeschlossen, in dem Störungen nachweislich oder mit großer Wahrscheinlichkeit im Zeitraum Rupel bis heute bzw. während der letzten 34 Millionen Jahre aktiv waren. Auch betrifft dieses Kriterium Gebiete, die von sogenannten atektonischen Störungen gekennzeichnet sind, die in demselben Zeitraum aktiv waren.

In diesem Zusammenhang erörtert die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe u.a. die Auslegung einzelner Definitionen der im Gesetzestext verwendeten Begrifflichkeiten vor dem Hintergrund des aktuellen Stands der Wissenschaft und Forschung. Welche geologischen Elemente der Begriff einer Störung vereint, wie eine Störung aufgebaut und deren Aktivität definiert sein kann, wie man diese erkennt oder erfasst, soll anhand von unterschiedlichen Beispielen bzw. durch die Erörterung gängiger geologischer Methoden vorgestellt und diskutiert werden. Auch sollen hierbei diejenigen Elemente beleuchtet werden, die sogenannten atektonischen Ursprungs sein können.

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