Informationen zur öffentlichen Bekanntgabe der Datenkategorisierung der BGR nach Geologiedatengesetz (GeolDG)
Gemäß § 17 Abs. 3 GeolDG hat die BGR die Datenkategorie der geologischen Daten festzusetzen, die ihr seit dem Inkrafttreten des GeolDG auf Grundlage dieses Gesetzes übermittelt wurden.
Gemäß § 29 Abs. 5 GeolDG hat die BGR die Datenkategorie der geologischen Daten festzusetzen, die vor dem 30. Juni 2020 auf Grund von Rechtsvorschriften an die BGR übermittelt worden sind (Altdaten).
Die BGR veröffentlicht die Bekanntgabe der Datenkategorien (Bescheide) im Internet:
https://geologiedatengesetz.bgr.de/bescheide.
Die verfügenden Teile der Bescheide werden jeweils für vier Wochen über die vorgenannte Webanwendung bereitgestellt. Eine Suche kann dort über die Eingabe von Firmenname oder UUID (bei aktuellen geologischen Untersuchungen) oder LBEG-BID (z. B. bei Bohrungsaltdaten) erfolgen.
- Geologische Untersuchungen (Neudaten)
Durch Klick auf BGR Bescheidsuche ist es möglich, nach Bescheiden von geologischen Untersuchungen zu suchen. Sofern die geologische Untersuchung kategorisiert wurde, können Sie innerhalb der Frist von vier Wochen den verfügenden Teil des Bescheides zur Kategorisierung der übermittelten Daten nach Geologiedatengesetz abrufen.
- Bohrungen (Altdaten)
Die BGR hat für alle Bohrungen, die zum 30.06.2020 schon bekannt waren, am 11.02.2022 die Datenkategorisierung veröffentlicht. Dies umfasst auch die Bohrungen in der KW-Datenbank.
- 2D-/3D-Seismikdaten (Altdaten)
Die Kategorisierung aller analogen und digitalen Unterlagen zu 2D- und 3D-Seismikdaten in der BGR wurde am 11.02.2022 veröffentlicht.